Wie viel eine Anleihe oder auch Schuldverschreibung wert ist, dass erfahren die Anleger an der Börse. Denn dort werden die Kurse für Wertpapiere beim Handel bestimmt. Jedoch ist das nicht die ganze Wahrheit. Eine Anleihe hat neben dem Kurswert auch noch einen sogenannten Nennwert oder auch Nominalwert genannt. Der Kurswert und der Nennwert können jedoch voneinander abweichen.
Woher kommt die Abweichung zwischen Kurswert und Nennwert bei Anleihen
Bei einer Anleihe ist der Nennwert derjenige Betrag, den der Anleger (Gläubiger) vom Schuldner erhält, wenn die Anleihe zurückgezahlt wird. Wenn die Anleihe sehr attraktiv ist, weil etwa der Schuldner solide und der Zinssatz hoch ist, dann ist Kurswert ist meist deutlich höher als der Nennwert. Ist das Risiko hoch, dass der Schuldner seine Kredite nicht oder nicht vollständig bedienen kann, dann kann der Kurswert auch deutlich niedriger sein. Bei festverzinslichen Wertpapieren wird der Nennwert am Ende der Laufzeit an den Gläubiger zurückbezahlt, falls kein anderer Rückzahlkurs angegeben ist.
Auch bei Aktien gibt es einen Nennwert
Bei Aktien entspricht der Nennwert dem auf der Urkunde der Aktie aufgedruckten Geldbetrag. Der Mindestnennwert beträgt 1 Euro. Multipliziert man den Nennwert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien erhält man das Grundkapital beziehungsweise gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft. Nennwertaktien besitzen einen unveränderlichen Anteil am Grundkapital. Wenn ein Unternehmen Nennwertaktien ausgibt, kann es keine Stückaktien ausgeben. An der Börse weicht der Nennwert meist deutlich vom Kurswert der betreffenden Aktie ab. Zur Berechnung des Dividendenanspruchs wird der Nennwert (nicht der Kurswert der Aktie) herangezogen.
Bei Münzen und Banknoten steht der Nennwert auf dem Zahlungsmittel
Auch unserer Bargeld hat einen gesetzlich festgelegten Nennwert. Dieser entspricht dem auf der Münze oder der Banknote aufgedruckten Betrag. Die ausgebende Institution bestimmt in der Regel den Wert. Dabei handelt es sich meistens um eine Notenbank, wie beispielsweise die Europäische Zentralbank (EZB) beim Euro. Anders kann dies bei Gedenkmünzen sowie alten und seltenen Münzen sein, die im Regelfall einen Sammlerwert haben, der oft weit über dem Nennwert liegt. Bei alten Münzen aus Gold oder Silber übersteigt schon der Materialwert den eingeprägten Nennwert.
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