Reform der Offenen Immobilienfonds

Noch im Juli vergangenen Jahres rieten Politiker zur Kapitulation. Keine neuen Offenen Immobilienfonds mehr! Eine ganze Anlageklasse sollte sich ergeben angesichts der Verwerfungen im Zuge der Finanzmarktkrise und offenkundig gewordener Schwächen in der Konstruktion. Die Weitsichtigen aber erkannten schnell, dass es kein anderes Anlageprodukt gibt, das auch kleineren Vermögen erlaubt, gut diversifiziert und professionell gemanagt in den internationalen Immobilienmarkt zu investieren.

Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben
Seit 22. Juli 2013 gelten neue Regeln für Offene Immobilienfonds. Grundlage ist das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Nach mehr als 50 Jahren trat damit die erste echte Reform dieser Anlageklasse in Kraft. Eine neue Generation Offener Immobilienfonds wird darauf aufbauen. Der Offene Immobilienfonds der Zukunft unterscheidet sich von den Fonds der Vergangenheit am deutlichsten durch die höhere Sicherheit für Anleger aufgrund der Schockresistenz gegenüber schubartigen Anteilrückgaben sowie durch die Betonung der Langfristigkeit des Investments.

Nachhaltig reformiert statt kurzfristig korrigiert
Die Schwäche im System der Offenen Immobilienfonds hieß „Fristeninkongruenz“. Das Fondskapital kann für Anleger nicht börsentäglich verfügbar sein, wenn es langfristig an Immobilien gebunden ist. Der neue Offene Immobilienfonds bringt nun erstmals die Auszahlungswünsche der Anleger mit dem Liquiditätsmanagement der Fondsgesellschaft in Einklang. Es gibt keinen Zweifel, der Offene Immobilienfonds ist ein eher langfristiges Investment. Er eignet sich nicht für kurzfristig Interessierte oder als Geldparkplatz für institutionelle Anleger. Mit seinen Fristen verlangt er in etwa die gleiche Einstellung zur Kapitalanlage wie die populären Anlageformen Festgeld, Kündigungsgeld oder Termingeld. Wer neu anlegt, schenkt seinem Geld erst einmal Zeit und gewinnt damit Planungssicherheit. 24 Monate beträgt die Mindesthaltedauer nach dem Kauf der Fondsanteile. Zudem gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Die Kündigung kann jedoch bereits innerhalb der 24-monatigen Mindesthaltedauer ausgesprochen werden.

Schockresistenz ist das Wort der Stunde
Damit stehen Offene Immobilienfonds der neuen Generation selbst bei panikartigen Rückgabewellen nicht mehr schutzlos dar. Sie werden schockresistent, weil die Kündigungsfrist wie eine „Firewall“ wirkt. Das Risiko in Form von Aussetzungen der Anteilrücknahme sowie gar Fondsauflösungen wird erheblich reduziert. Ein vorausschauendes und optimiertes Liquiditätsmanagement wird auch bei größeren
Rückgabevolumina möglich. Mit den neuen Regeln des KAGB wird verhindert, dass Fonds binnen weniger Tage in Schieflage geraten können. Dennoch melden sich auch Zweifler. Wenn der Offene Immobilienfonds seine Flexibilität aufgibt, verliert er dann nicht an Attraktivität? Die Frage scheint beantwortet, weil sich die Einstellung der Anleger während der vergangenen fünf Jahre so sehr geändert hat, wie in keinem vergleichbaren Zeitraum zuvor.

Der ehemalige Patient ist wieder gesund
Der Offene Immobilienfonds der neuen Generation hat Gründe genug, selbstbewusst aufzutreten. Anlegerschutz und Sicherheit, Schockresistenz, Stabilität und Langfristigkeit, Inflationsschutz und Kapitalerhalt sind ganz nach vorne gerückt. Diese Merkmale entsprechen den Wünschen der Anleger nach den Erfahrungen aus der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise. Und sie korrespondieren mit dem, was ein Offener Immobilienfonds der neuen Generation unter dem KAGB zu leisten im Stande ist. Die Kur hat gegriffen. Der ehemalige Patient –  der Offene Immobilienfonds – ist wieder gesund.

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