Auch die Riester-Rente ist bedingt pfändbar!

In den Augen mancher Verbraucher ist die Riester-Rente pfändungssicher. In ihren Augen kann mit dem Geld selbst im Insolvenzfall rein gar Nichts passieren. In der Regel ist das auch die Tatsache, vorausgesetzt, der Sparer macht Alles richtig…!

Ein Urteil des Münchener Gerichts sorgt für Aufsehen
Das beste Beispiel stellt das Urteil eines Münchener Gerichts dar. Ein bekanntes Magazin berichtete jüngst über diesen äußerst heiklen Fall. Die betroffene Dame wurde vom Gericht dazu verurteilt, ihrem Insolvenzverwalter die gesamte Summe des Rückkaufswertes der eigen angesparten Police restlos aus zu bezahlen.
Die Verbraucher wirkten daraufhin verunsichert und nicht wenige Gemüter wurden erhitzt. Der Berliner Jurist namens Tino Schweizer äußerte sich einem Magazin, welches ausführlich über dieses Thema informierte, gegenüber zu der Tatsache. Er berichtete unter Anderem von dem Irrglauben, das die Riester Rente in ihrer Ansparphase vor einer Pfändung geschützt sein soll.

Ein Pfändungsschutz besteht nur bei einer staatlichen Förderung!
Was war passiert? Diese Frage stellten sich so einige Verbraucher. Die Erklärung lag jedoch ganz einfach auf der Hand: Die Dame hatte vergessen, die staatliche Förderung ihrer Riester Rente zu beantragen. Dadurch erlischt der Schutz, und die Rente ist somit pfändbar, so das Amtsgericht München im letzten Dezember. Als Begründung äußerte es, das eine Riester Rente nur dann eine unpfändbare Wirkung erreichen würde, wenn sie staatlich auch gefördert wird, und der Sparer nicht versäumt diese Zulagen auch beanzutragen! Diese Rechte erlischen, wenn eine Auszahlung an den jeweiligen Versicherer erfolgt. Der Jurist klärte die Leser des Magazines zudem darüber auf, dass mit dieser Handlung die Riester-Rente nach Paragraph 851 der Zivilprozessordnung genauso wie ein normales Arbeitseinkommen pfändbar sei.

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