Steueränderungen für Kapitalanleger in 2012

Wer im Jahr 2012 als Kapitalanleger aktiv sein wird und sich einige Infos darüber wünscht, dem sei die Infobroschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012″ ans Herz gelegt. Damit kann man sich einen ersten Überblick über die Änderungen in diesem Jahr verschaffen. Enthalten sind nicht nur wichtige Neuerungen in der Gesetzlage, sondern auch Dinge, die man bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung beachten sollte.

Änderungen im Jahr 2012 – das erwartet die Kapitalanleger
In jedem Fall gibt es einige umfassende kleine und große Änderungen, wie beispielsweise vor allem beim Thema der Besteuerung von Kapitaleinkünften. EInkünfte, die man aus Kapitalvermögen bezieht, haben nämlich seit diesem Jahr einen Einfluss mehr auf die Absetzbarkeit von Belastungen oder Spenden. Ein weiterer neuer Aspekt ist auch, dass seit diesem Jahr Kinderfreibeträge und Kindergeld absolut unabhängig des Einkommens ausbezahlt wird. Der Vorteil ist hier beispielsweise, dass damit nun auch eine vorzeitige Übertragung des eigenen Vermögens auf die Kinder eine Option wird.

Neu sind auch die Änderungen beim Steuerabkommen, das mit der Schweiz geschlossen wurde und ab 2013 gelten wird sowie die Änderungen der Schenkungssteuer, was Kapitalgesellschaften betrifft. Ab jetzt besteht zudem eine Infopflicht bei der Schenkung von Geldanlagen, die unentgeltlich zustande kommt.

Auch Neuerungen bei der Riester-Rente
Wer in der Vergangenheit Verluste bei Veräußerungsgeschäften bezüglich Wertpapieren oder Immobilien eingefahren hat, sollte nicht vergessen, dass die Übergangsregelung bald abläuft. Es ist nur noch möglich, diese Verluste bis zum Ende des Jahres 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus den Geldanlagen zu verrechnen. Daran sollte man also denken, bevor es zu spät dafür ist. Und nicht zuletzt erwartet die Kapitalanleger auch bei der Riester Rente einiges, das neu und beachtenswert ist: Ab jetzt gibt es einen Mindestbeitrag für Personen, die nur mittelbar zulageberechtigt sind. Verträge, die steuerlich gefördert werden, wie beispielsweise die Rüruprente, haben nun eine höhere Altersgrenze von 62 Jahren bekommen.

Die Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“ wurde von den Ecovis-Experten Steuerberater Ulf Knorr und Steuerberaterin Susanne Bentz verfasst.  Anfordern können Sie die Broschüre per eMail bei: ulf.hausmann@ecovis.com

oder per Postweg:

ECOVIS Europe AG
– Stichwort Steueränderungen 2012 –
Ernst – Reuter – Platz 10
10587 Berlin

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