Steuerliche Besonderheiten bei ausländischen Fonds

In Deutschland aber auch im Rest von Europa ist die Geldanlage mithilfe offener Investmentfonds eine sehr beliebte Unternehmung. Somit sind Sie in der Lage mit geringen Geldbeträge einen ziemlich hohen Diversifikationsgrad des Portfolios zu erreichen. In den meisten Fällen handelt es sich bei derartigen Fonds nicht um inländische Fonds, welche man sehr leicht und schnell anhand einer eigenen Länderkennzeichnung ersehen kann. Meist handelt es sich um Fonds aus den Ländern wie zum Beispiel, der Schweiz, Luxemburg oder auch den Cayman Inseln.

Thesaurierende Fonds erweisen deutschen Anlegern meist eine sehr hohe steuerliche Begünstigung, da keine Ausschüttung von Erträgen vorgesehen sind. Auch wenn diese Fonds keine Erträge an die Anleger auszahlen, so werden jährliche steuerliche Zuflüsse einbezogen. Zusammengesetzt wird dieser Betrag von erwirtschafteten Dividenden und Zinsen der einzelnen Fonds. Jedoch wir der realisierende Kursgewinn nicht mit einbezogen. Somit ist eine Steuer (Abgeltungssteuer) in eine Höhe von 25 Prozent und manchmal auch Kirchensteuer zu entrichten.

Die Einnahmen müssen jährlich in der Steuererklärung deklariert werden, wobei der Stichtag für diese Tätigkeit der 31. Mai im folgenden Jahr ist. Die Fondsgesellschaft hilft Ihnen bei dieser Erklärung, welche Ihnen die benötigten Zahlen mitteilen wird. Eine Steuer, welche aus einem fiktiven Zufluss kommt müssen auf einer anderen Geldquelle aufgebracht und bezahlt werden, sodass die Liquidität nicht an den Sparer bezahlt wird.

Desweiteren sollten Sie jene Besonderheit beachten, die beim Verkauf von Anteilen der ausländischen Fonds besteht. Wenn eine Gutschrift durch eine inländische Bank verzeichnet wird, muss die sogenannte Abgeltungssteuer nochmal abgeführt werden. Jedoch besteht dann für Sie die Möglichkeit sich die doppelt gezahlte Steuer Abgabe mithilfe einer Steuererklärung wieder zurückzuholen. Behalten Sie aus diesem Grund alle Steuererklärungen der vergangenen Jahre auf, um einen Nachweis für das Finanzamt zu besitzen.

Am besten helfen Ihnen Anlage- beziehungsweise Steuerberater weiter, an denen Sie sich wenden können, wenn weitere Fragen und Themen in Bezug Ihrer privaten Vermögensverwaltung auftauchen.

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