Investmentfonds sind vor Insolvenz geschützt

Investmentfonds erfreuen sich bei den Bundesbürgern größter Beliebtheit. Im Durchschnitt hat jeder Bundesbürger ungefähr 8.000 Euro in Investmentfonds angelegt, insgesamt beträgt das Investment der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland in diese Fonds mehr als 600 Milliarden Euro. Viele Bundesbürger bevorzugen diese Form der Geldanlage, beispielsweise als Vorsorge fürs Alter, weil bereits mit kleinen Geldbeträgen in Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds und viele weitere investiert werden kann. Unter den verschiedenen Möglichkeiten die Ihnen zur Verfügung stehen, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen, ist ein Investmentfond besonders gut als Kapitalanlage geeignet, denn Investmentfonds kombinieren eine attraktive Verzinsung mit hoher Sicherheit. In Investmentfonds können Sie kurz-, mittel- oder langfristig investieren.

Wenn auch Sie ein Investment in einen Fonds getätigt haben, haben Sie sich sicher schon die Frage gestellt, was mit Ihrem angelegten Kapital geschieht, falls die Investmentgesellschaft oder die Depotbank Insolvenz anmelden muss. Darüber müssen Sie sich als Anleger nicht den Kopf zerbrechen, denn Investmentfonds zählen zu den gesetzlich geschützten Sondervermögen.

Dies bedeutet, dass Ihr getätigtes Investment in den betroffenen Fonds nicht in die Insolvenzmasse eingerechnet werden, sondern als eigenständiges Investment voll erhalten bleibt.Im Insolvenzfall erhält die Depotbank das Recht, die Investmentfonds zu verwalten. Es liegt bei der Depotbank, ob diese die Investmentfonds abwickelt und das von Ihnen bis dahin getätigte Investment an Sie auszahlt oder ob die Depotbank die Investmentfonds an eine andere Kapitalanlagegesellschaft überträgt. Zu Ihrer und der Sicherheit der anderen Anleger, die ein Investment in den Fond eingezahlt haben, benötigt die Depotbank um die Fonds übertragen zu dürfen, die Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, abgekürzt BaFin. Sollte der Fall eintreten, dass die Depotbank Insolvenz anmelden muss ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen berechtigt, einen Wechsel des Instituts anzuordnen. Es spielt keine Rolle, welcher dieser Fälle eintritt.Als Anleger in einen Investmentfonds können Sie über Ihr bisher getätigtes Investment in Form von Fondsanteilen selbst verfügen.

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