Was ist die Günstigerprüfung?

Wer sich vom Finanzamt ungerecht behandelt fühlt und eine viel zu hohe Abgeltungssteuer auf seine Kapitalerträge entrichten muss, kann beim Fiskus die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Seit 2009 muss der Steuerzahler einheitlich 25 Prozent auf seine Kapitalerträge zahlen und sich damit abfinden, dass die Abgeltungssteuer direkt von der Bank ans Finanzamt überführt wird. Wer sich dagegen wehren möchte und einen persönlich günstigeren Steuersatz zahlen kann, wird seine Ersparnis über die Günstigerprüfung in Erfahrung bringen.

Was wird mit der Günstigerprüfung wirklich günstiger?
Vor allem Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen, aber auch Rentner würden durch die Günstigerprüfung sparen. Da die Bank die Steuern auf Kapitalerträge direkt ans Finanzamt abführt und den persönlichen Steuersatz ihrer Kunden nicht kennt, sind die abgeführten Beiträge in der Regel viel
höher als die Schuld, die dem Sparer durch seine Kapitalerträge über dem Freibetrag entsteht. Verdient man wenig oder bekommt nur eine schmale Rente, lässt sich der ungerechten Berechnung entgegenwirken und eine gezielte Abrechnung der anfallenden Steuern über die Steuererklärung beantragen. Bisher werden Sparer mit einem geringen Einkommen durch den zu hohen Steuersatz bestraft, ohne dass ihr geringes Einkommen zur Gegenrechnung hinzugezogen würde. Beantragt man die Günstigerprüfung, spielt das Einkommen eine wichtige Rolle in der Entscheidung zur Steuerschuld und kann den Abgeltungssteuersatz senken.

Rückzahlungen vom Finanzamt
Die Günstigerprüfung kann für einige Sparer zu einem erstaunlichen Ergebnis führen und einen großen Vorteil mit sich bringen. Ermittelt das Finanzamt einen Steuersatz unter 25 Prozent, erhält der Steuerpflichtige automatisch die zu viel gezahlten Steuern zurück. Den Antrag stellt man direkt über die Anlage KAP in der Steuererklärung. In Kombination mit dem zu versteuernden Einkommen und einem Selbstbehalt von 15.700 Euro für Alleinstehende, sowie dem doppelt möglichen Einkommen für gemeinsam veranlagte Ehegatten fällt die Entscheidung nach der Günstigerprüfung in der Regel für einen Steuersatz unter 25 Prozent aus.

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  1. Ein sehr informativer Artikel. Vielen Dank für die tolle Erklärung, genau danach habe ich gesucht. Damit bin ich doch ein ganzes Stück weiter gekommen.

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