Sicher ist sicher. Wirklich?

Wertverlusst

„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ sprach einst Joachim Ringelnatz. Und er ahnte dabei gar nicht, wie sehr er hiermit beim Thema Einlagensicherung den Nagel auf den Kopf traf. Seit 2010 müssen deutsche Banken bereits ihre Beiträge zum Aufbau eines nationalen Einlagensicherungsfonds leisten. Seit 1. Januar des laufenden Jahres wurde die so genannte Bankenabgabe auf ganz Europa ausgeweitet. Doch was bringen mir diese Fallnetze, wenn meine Bank Pleite geht? Die Antwort auf diese Frage kann je nach Anlagestruktur sehr unterschiedlich ausfallen.

Was bringt der Einlagensicherungsfonds
Zu diesen Fallnetzen gehören die Eigenkapitalvorschriften der Banken. Sie sollen Bankenpleiten prinzipiell verhindern. Ebenfalls dazu gehört die gesetzliche Einlagensicherung. Sie „garantiert“ Kundeneinlagen bis zu 100.000 Euro. Der oben genannte Einlagensicherungsfonds der Banken sichert theoretisch noch weit darüber hinaus. Derzeit ist dies bis zu 20% der Eigenkapitalsumme je Gläubiger einer insolvent gegangenen Bank. Bei Volksbanken und Sparkassen kommt an die Stelle des Einlagensicherungsfonds die so genannte Institutssicherung. Aber ganz einfache Berechnungen zeigen, dass alle genannten Summen eher Theorie als wirklich realisierbar sind. Und das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Einlagensicherung.

Bewertung der Aussage: "Wenn ich Geld anlege, prüfe ich regelmäßig, ob es nicht attraktivere Geldanlagen gibt"
Viel Theorie, für die Praxis bleiben Zweifel

Worin das Problem besteht, wird deutlich, wenn man sich die Zahlen einer Großbank als Beispiel betrachtet. Hat eine deutsche Großbank zum Beispiel fünf Millionen Privatkunden, so müsste der Einlagensicherungsfonds bei Insolvenz dieser Bank im Extremfall bis zu 500 Milliarden Euro an Entschädigungssumme zahlen. Zum Vergleich: der Bundeshaushalt hat ein Volumen von ca. 300 Milliarden Euro (so viel zur „staatlichen Garantie“ von Frau Merkel). Eine solche Summe ist in keinem Einlagensicherungsfonds wirklich vorhanden. Es ist mehr als fraglich, ob bei einer Pleite auch einer kleineren Bank wirklich alle Anleger bis zu 100.000 Euro entschädigt werden können, auch wenn dies in der Theorie garantiert wird.

Investmentfonds fallen nicht in die Insolvenzmasse
Die immer noch vorhandene Attraktivität von Tages- und Festgeldern beruht unter anderem auf dieser theoretisch unsicheren Einlagensicherung. Demgegenüber zählen z. B. alle Investmentfonds als so genanntes Sondervermögen nicht zur Insolvenzmasse eines pleite gegangenen Instituts. Deren Anleger behalten ihr gesamtes so investiertes Vermögen. Im Ernstfall ist dies die deutlich sicherere Variante.

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