Investmentsteuerreform 2018 – Chancen durch Teilfreistellungen

Steuern und Abgaben

Anfang 2018 tritt die Reform des Investmentsteuergesetzes in Kraft. Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihre bisherige Anlagestrategie, bzw. die aktuelle Portfoliostruktur in Bezug auf die sich neu ergebenen steuerlichen Optimierungen überprüfen sollten. Denn durch die neu eingeführte Möglichkeit der Teilfreistellung ergeben sich durch eine gezielte Fondsauswahl steuerliche Optimierungschancen.

Wegfall des Bestandsschutzes und Freibetrag
Von der Bundesregierung wurde das neue Investmentsteuergesetz bereits 2016 auf den Weg gebracht. Die Steuerbefreiung für Fondsaltbestände von getätigten Anlagen vor 2009 fällt zwar weg, jedoch gibt es für die Anleger dennoch auch Vorteile und Chancen. So genießt beispielsweise jeder Anleger bei Altbeständen vor 2009 einen Steuerfreibetrag in Höhe von 100.000 Euro. Hinzu kommt eine Besonderheit: Die Teilfreistellung. Sie stellt eine Art Kompensation für die Steuervorbelastung auf der Fondsebene dar. Teile der Ausschüttung, der Vorabpauschale und des Veräußerungsgewinnes bleiben dadurch steuerfrei.

Entwicklung der Bargeldlosen Transaktionen weltweit

Quelle der Grafik: smava

Teilkompensation der Doppelbelastung durch Teilfreistellungen
Die Höhe der Teilfreistellung ergibt sich aus der der Fondsart. Bei einem Mischfonds mit einem Mindestaktienanteil von 25 Prozent sind 15 Prozent der Erträge steuerfrei. Liegt der Aktienanteil hingegen bei 51 Prozent, steigt auch die Teilfreistellung an. Die Teilfreistellung erreicht dann einen Wert von 30 Prozent. Gegenüber einer Direktanlage in Aktien stellt dies einen deutlichen Vorteil dar. Da die steuerliche Belastung von der Fondsauswahl abhängt, ergeben sich für Anleger interessante Möglichkeiten für eine Optimierung. Sie sollten daher die Zusammensetzung ihrer aktuellen Portfolien überprüfen und unter Umständen Umschichtungen in Erwägung ziehen. Beispielsweise kann die Zusammenlegung einer Aktien‐ und Rentenposition zu einem Mischfonds mit festgelegter Mindestaktienquote von 51 Prozent einen steuerlichen Vorteil erzeugen.

Fazit:
Durch eine gezielte Fondsauswahl ergeben sich durch das neue Investmentsteuergesetz für Anleger beim Portfolio hinsichtlich der steuerlichen Komponente Optimierungsmöglichkeiten, da unterschiedliche Fondstypen eine unterschiedliche Teilfreistellung mit sich bringen. Anleger sollten daher ihre Portfolien kritisch überprüfen, mit spitzem Bleistift nachrechnen und gegebenenfalls Umschichtungen vornehmen.
Eines bleibt dabei jedoch beachten: Für die Auswahl eines Fonds bleibt als Hauptkriterium nach wie vor die Qualität!

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