Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2019

Steuerinformationen für Privatanleger

Anleger haben auch häufig steuerliche Fragen rund um die gewählten Investmentfonds. Durch die Investmentsteuerreform hat sich die Besteuerungssystematik bei Investmentfonds mit Wirkung zum 1. Januar 2018 grundlegend geändert. Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei Investmentfonds erreicht werden. Deshalb sollte sich jeder Anleger auch mit der steuerlichen Seite seiner Geldanlage befassen.

Der Fondsanbieter Allianz Global Investors stellt Ihnen eine aktualisierte verständliche und anschauliche Broschüre zu dem Thema „Investmentfonds und Steuern 2019″ für Privatanleger als PDF-Datei oder auch als Druckstück zur Verfügung. Eines der wichtigsten Anliegen war es, dem Verbraucher das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezubringen.

Funktionsweise von Investmentfonds

Dort finden Sie interessante Informationen zu:

  • Eine Art Gebrauchsanweisung für Investmentfonds
  • Investmentfonds und Steuern auf einen Blick
  • Abgeltungssteuer auf Fondserträge
  • Übergangsvorschriften 2017/2018
  • Befreiung von der Abgeltungsteuer
  • Fondserträge in der Einkommensteuererklärung 2018
  • So füllen Sie die Anlage KAP und KAP-INV für die Einkommensteuererklärung 2018 aus
  • Beantragen der Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Beantragen der staatlichen „Riester-Förderung“
  • Häufig gestellte Fragen
  • Steuer-ABC

Das PDF-Dokument können Sie hier herunterladen.
Broschüre herunterladen

Für eine Bestellung des Druckstücks nutzen Sie bitte die eMail-Adresse info@anlage-top.de oder melden sich telefonisch unter +49 (621) 4608490 und hinterlassen Ihre Postanschrift.

Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen, insbesondere unter Berücksichtigung seiner individuellen steuerlichen Situation, sollte man sich an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Bei einer Anlageentscheidung ist auch die persönliche außersteuerliche Situation des Anlegers zu berücksichtigen.

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